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Wie ist zu verfahren, wenn bei einem Vermietungsobjekt die Miete in einer finanziellen Notsituation aufgrund der Corona-Krise ganz oder teilweise erlassen wird?
mehrBeiträge an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein, der Leistungen in Krankheitsfällen gewährt, können nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn auf die Leistungen des Vereins ein Rechtsanspruch besteht.
mehrEin Ersatzanspruch nach § 34 Abs. 1 SGB II setzt ein sozialwidriges Verhalten voraus.
mehrIn Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf kann eine Vermietung an sog. Gesundheitstouristen unzulässig sein, denn damit wird der Wohnraum zweckentfremdet.
mehrObwohl er eine Versicherung gegen infektionsbedingte Betriebsschließungen abgeschlossen hatte, bekommt ein Gastwirt daraus keine Entschädigung für seine coronabedingten Umsatzausfälle. Ob eine Versicherung für die Folgen von Corona zahlen muss, hängt in jedem Einzelfall vom genauen Wortlaut der Versicherungsbedingungen ab.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Carl-Erich Bornemann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Wendelsweg 61
60599 Frankfurt am Main
Telefon 069 / 60 91 81 7
Telefax 069 / 60 91 81 99
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